Gesetzliche Überprüfungen

Klima- oder Lüftungsanlagen sind mindestens einmal jährlich, längstens jedoch alle 15 Monate auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Über die Prüfungen sind Aufzeichnungen zu führen und mindestens 3 Jahre in der Arbeitsstätte aufzubewahren. Die Prüfungen müssen von fachkundigen und hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden.

Wir kennen die gültigen Normen und Richtlinien für ihre spezielle Situation und prüfen dementsprechend. Dies reicht von der sicherheitstechnischen Abnahme über die Hygieneinspektion bis hin zur Überprüfung von Brandschutz- und Brandrauchelementen.